BSG, Urteil vom 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R
LSG Niedersachsen-Bremen 21. Juli 2011
>
LSG Niedersachsen-Bremen 29. Januar 2015
>
BSG 15. Dezember 2016

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin begehrt eine Beschädigtenrente nach dem OEG i.V.m. BVG wegen behaupteter Misshandlungen und sexueller Gewalt im K.-Gefängnis (1989). Die Behauptungen werden mangels Tatzeugen und widersprüchlicher Aussagen von aussagepsychologischen Gutachten nicht als glaubhaft anerkannt. Die Klage wird abgewiesen.

Entscheidungsgründe
Entscheidend ist § 1 Abs. 1 OEG i.V.m. § 15 KOVVfG. Das Gericht hält die Voraussetzungen eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs nicht für glaubhaft. Aussagepsychologische Gutachten sind zulässig, bedürfen aber keiner besonderen Hinweispflicht auf den Beweismaßstab der Glaubhaftmachung. Die richterliche Beweiswürdigung bleibt frei und bindend.

Praxishinweis
Im OEG-Verfahren sind aussagepsychologische Gutachten zulässig, jedoch ersetzt deren Ergebnis nicht die richterliche Würdigung. Ein gesonderter Hinweis auf den Beweismaßstab der Glaubhaftmachung gegenüber Sachverständigen ist nicht erforderlich. Die Glaubhaftmachung erfordert, dass eine Möglichkeit relativ am wahrscheinlichsten ist.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BSG, Urteil vom 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R
    Gericht : BSG
    Aktenzeichen : B 9 V 3/15 R
    Entscheidungsdatum : 14. Dezember 2016
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text