BSG, Urteil vom 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R
SG Detmold 29. August 2008
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LSG Nordrhein-Westfalen 16. Dezember 2011
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BSG 17. April 2013

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin begehrt Beschädigtenrente nach § 1 Abs. 1 OEG i.V.m. § 31 BVG wegen Folgen sexuellen Missbrauchs und körperlicher Misshandlungen im Kindesalter. Das LSG verneint den Anspruch mangels ausreichender Glaubhaftigkeit der Angaben und stützt sich auf ein aussagepsychologisches Gutachten.

Entscheidungsgründe
Das BSG hebt das Urteil auf, da das LSG den Beweismaßstab des § 15 Satz 1 KOVVfG (Glaubhaftmachung) nicht korrekt angewandt hat. Aussagepsychologische Gutachten sind zulässig, müssen jedoch auf den abgesenkten Beweismaßstab der Glaubhaftmachung ausgerichtet sein. Die bisherigen Feststellungen genügen diesem Maßstab nicht.

Praxishinweis
Bei OEG-Ansprüchen ohne Tatzeugen ist die Glaubhaftmachung der Angaben der Antragsteller maßgeblich. Aussagepsychologische Gutachten sind zulässig, müssen aber den geringeren Beweismaßstab berücksichtigen. Eine unreflektierte Übernahme von Gutachten, die Vollbeweismaßstäbe anlegen, führt zu Verfahrensfehlern.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BSG, Urteil vom 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R
Gericht : BSG
Aktenzeichen : B 9 V 1/12 R
Entscheidungsdatum : 16. April 2013
Amtliche Quelle :

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