BFH, Entscheidung vom 19.02.2008 - IX S 31/07
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BVerfG 29. April 2015

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Kläger legen gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) Nichtzulassungsbeschwerde ein und beantragen Prozesskostenhilfe (PKH). Die Begründungsfrist wird versäumt, da der ursprüngliche Rechtsanwalt das Mandat niederlegt und die Kläger keine rechtzeitige PKH-Erklärung vorlegen.

Entscheidungsgründe
Die PKH wird mangels hinreichender Erfolgsaussicht des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens abgelehnt (§§ 142 FGO, 114 ZPO). Die Wiedereinsetzung scheitert, da die erforderliche Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse nicht fristgerecht eingereicht wurde (§ 56 FGO). Ein Verfahrensmangel i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO liegt nicht vor.

Praxishinweis
Für die Gewährung von PKH im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist die fristgerechte Vorlage der amtlichen Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse zwingend. Die bloße Wiederholung eines PKH-Antrags genügt nicht. Verfahrensmängel wegen fehlender Entscheidungsgründe sind restriktiv zu prüfen.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Entscheidung vom 19.02.2008 - IX S 31/07
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : IX S 31/07
    Entscheidungsdatum : 18. Februar 2008

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