(1) Arbeitgeber können für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderten Menschen im Sinne des § 187 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e des Neunten Buches durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder zu einer vergleichbaren Vergütung gefördert werden, wenn die Aus- oder Weiterbildung sonst nicht zu erreichen ist.
(2) Die monatlichen Zuschüsse sollen regelmäßig 60 Prozent, bei schwerbehinderten Menschen 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr oder der vergleichbaren Vergütung einschließlich des darauf entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag nicht übersteigen. In begründeten Ausnahmefällen können Zuschüsse jeweils bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr erbracht werden.
(3) Bei Übernahme schwerbehinderter Menschen in ein Arbeitsverhältnis durch den ausbildenden oder einen anderen Arbeitgeber im Anschluss an eine abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung kann ein Eingliederungszuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts (§ 91) für die Dauer von einem Jahr erbracht werden, sofern während der Aus- oder Weiterbildung Zuschüsse erbracht wurden.
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- 2. 19/17216 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/16944 - Entwicklung bei der Ausgleichsabgabe und der Beschäftigungspflicht von Menschen mit BehinderungenBundestag Drucksachen · 17. Februar 2020
- 3. 20/1787 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/1376 - Auswirkungen eines vorgezogenen Kohleausstiegs auf den Strukturwandel im Rheinischen RevierBundestag Drucksachen · 9. Mai 2022
- 4. 20/12779 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 9. September 2024
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- 6. 21/4649 - Kleine Anfrage: Entwicklung von Kosten und Wirkung arbeitsmarktpolitischer InstrumenteBundestag Drucksachen · 12. März 2026
- 7. 21/5631 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/4649 - Entwicklung von Kosten und Wirkung arbeitsmarktpolitischer InstrumenteBundestag Drucksachen · 23. April 2026