Version
15. Dezember 2001
15. Dezember 2001
>
Version
1. Januar 2007
1. Januar 2007
>
Version
6. Januar 2026
6. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Eine juristische Person, deren Eintragung in das Handelsregister mit Rücksicht auf den Gegenstand oder auf die Art und den Umfang ihres Gewerbebetriebes zu erfolgen hat, ist von sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes zur Eintragung anzumelden.
(2) Der Anmeldung sind die Satzung der juristischen Person und die Urkunden über die Bestellung des Vorstandes in Urschrift oder in öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen; ferner ist anzugeben, welche Vertretungsmacht die Vorstandsmitglieder haben. Bei der Eintragung sind die Firma und der Sitz der juristischen Person, der Gegenstand des Unternehmens, die Mitglieder des Vorstandes und ihre Vertretungsmacht anzugeben. Besondere Bestimmungen der Satzung über die Zeitdauer des Unternehmens sind gleichfalls einzutragen.
(3) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist durch den Vorstand anzumelden.
(4) Für juristische Personen im Sinne von Absatz 1 gilt die Bestimmung des § 37a entsprechend.
Fachbeiträge • 10
- 1. Ergänzung des Rundschreibens Nr. 24/2008; Durchführungsvollmachten für Notarangestellte, Finanzierungsvollmachten und sonstige Vollmachten nach Inkrafttreten der Neufassung von § 13 FGG und § 79 ZPOEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 2. RegistersachenEingeschränkter Zugriffjustiz.hamburg.de
- 3. Juristisches SeminarEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-bonn.de · 8. Februar 2022
- 4. Aktuelle Urteile im GesellschaftsrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 20. November 2023
- 5. Wirtschaftsdienst VersicherungsvertreterEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 6. Praxis Freiberufler-BeratungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 7. Wirtschaftsdienst VersicherungsvertreterEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 8. BGH, Beschluss vom 12.02.2008, VIII ZB 51/06Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 4. Januar 2017