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10. Dezember 2004
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11. August 2005
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14. Juli 2006
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20. Januar 2007
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29. Mai 2009
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5. August 2009
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23. Juli 2015
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19. April 2017
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19. August 2020
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6. Januar 2026
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(1) Im Konzernlagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Er hat eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit entsprechende Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns zu enthalten. In die Analyse sind die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen und unter Bezugnahme auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern. Ferner ist im Konzernlagebericht die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben. Die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs eines Mutterunternehmens, das als Inlandsemittent (§ 2 Absatz 14 des Wertpapierhandelsgesetzes) Wertpapiere (§ 2 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes) begibt und keine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 327a ist, haben in einer dem Konzernlagebericht beizufügenden schriftlichen Erklärung zu versichern, dass im Konzernlagebericht nach bestem Wissen der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken im Sinne des Satzes 4 beschrieben sind.
(2) Im Konzernlagebericht ist auch einzugehen auf:
- 1.
- a)
- die Risikomanagementziele und -methoden des Konzerns einschließlich seiner Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden, sowie
- b)
- die Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie die Risiken aus Zahlungsstromschwankungen, denen der Konzern ausgesetzt ist,
- 2.
- den Bereich Forschung und Entwicklung des Konzerns und
- 3.
- für das Verständnis der Lage des Konzerns wesentliche Zweigniederlassungen der insgesamt in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
(3) Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend für nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, wie Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage des Konzerns von Bedeutung sind.
(4) Ist das Mutterunternehmen oder ein in den Konzernabschluss einbezogenes Tochterunternehmen kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d, ist im Konzernlagebericht auch auf die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess einzugehen.
(5) § 298 Absatz 2 über die Zusammenfassung von Konzernanhang und Anhang ist entsprechend anzuwenden.
Fußnote
(+++ § 315: Zur Anwendung vgl. Art. 75 Abs. 1 HGBEG +++)
Fachbeiträge • 14
- 1. Erklärung zur Unternehmensführung eine oder zwei Erklärungen für Mutterunternehmen?Eingeschränkter ZugriffMake It Simple · www.kuemmerlein.de · 16. Februar 2017
- 2. Orientierungsleitfaden zur Erstellung des LageberichtsEingeschränkter ZugriffTobias Straubinger · www.vdwbayern.de · 7. Februar 2024
- 3. Der korrekte Lagebericht 2021 gemäß HGBEingeschränkter ZugriffWww.Solidaris.De · www.solidaris.de · 15. Februar 2022
- 4. Wie ESG auf die Steuerfunktion wirktEingeschränkter ZugriffRichard J. Albert · www.ey.com · 10. September 2026
- 5. Lagebericht der Wacker Chemie AGEingeschränkter ZugriffNexxar - Online Reporting Evolved · www.wacker.com · 14. März 2013
- 6. Lagebericht der Wacker Chemie AGEingeschränkter ZugriffNexxar - Online Reporting Evolved · www.wacker.com · 14. März 2013
- 7. Wild Bunch AGEingeschränkter Zugriffwww.wildbunch.eu · 26. Juli 2015
- 8. Wild Bunch AGEingeschränkter Zugriffwww.wildbunch.eu · 26. Juli 2015
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/12787 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von UnternehmenBundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 2. 21/1857 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten FassungBundestag Drucksachen · 29. September 2025