Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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10. Dezember 2004
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25. April 2006
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20. Januar 2007
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29. Mai 2009
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23. Juli 2015
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19. April 2017
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1. Januar 2020
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6. Januar 2026
6. Januar 2026
Mutterunternehmen (§ 290), die einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Absatz 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, haben im Konzernlagebericht außerdem anzugeben:
- 1.
- die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals unter gesondertem Ausweis der mit jeder Gattung verbundenen Rechte und Pflichten und des Anteils am Gesellschaftskapital;
- 2.
- Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben können, soweit die Beschränkungen dem Vorstand der Gesellschaft bekannt sind;
- 3.
- direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten;
- 4.
- die Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, und eine Beschreibung dieser Sonderrechte;
- 5.
- die Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben;
- 6.
- die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung;
- 7.
- die Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen;
- 8.
- wesentliche Vereinbarungen des Mutterunternehmens, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen;
- 9.
- Entschädigungsvereinbarungen des Mutterunternehmens, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind.
Fachbeiträge • 27
- 1. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersEingeschränkter Zugriffwww.kiongroup.com · 13. Februar 2012
- 2. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersEingeschränkter Zugriffwww.kiongroup.com · 13. Februar 2012
- 3. Konzernbericht 2010Eingeschränkter Zugriffwww.kiongroup.com · 13. Februar 2012
- 4. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersEingeschränkter Zugriffwww.kiongroup.com · 19. März 2012
- 5. Konzernbericht 2012Eingeschränkter Zugriffwww.kiongroup.com · 21. März 2013
- 6. KION Group - Grundlagen der Erstellung des Konzernabschlusses (druckoptimiert)Eingeschränkter Zugriffwww.kiongroup.com · 19. März 2012
- 7. KION Group - Grundlagen der Erstellung des Konzernabschlusses (druckoptimiert)Eingeschränkter Zugriffwww.kiongroup.com · 21. März 2013
- 8. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersEingeschränkter Zugriffwww.kiongroup.com · 19. März 2012
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 20/12787 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von UnternehmenBundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 2. 20/8292 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)Bundestag Drucksachen · 11. September 2023
- 3. Zinsschranke (§ 4h Einkommensteuergesetz (EStG); § 8a Körperschaftsteuergesetz (KStG))BMF Schreiben · 24. März 2025