Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Statt zurückzutreten, kann der Besteller die Vergütung durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.
(2) Sind auf der Seite des Bestellers oder auf der Seite des Unternehmers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden.
(3) Bei der Minderung ist die Vergütung in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert des Werkes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.
(4) Hat der Besteller mehr als die geminderte Vergütung gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Unternehmer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.
Fachbeiträge • 50
- 1. WerkvertragEingeschränkter ZugriffWww.Haufe.De · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 29. Dezember 2025
- 2. Minderung und Rücktritt im Kaufrecht: Wechsel von Minderung zu RücktrittEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 30. Dezember 2018
- 3. Verjährung des ErfüllungsanspruchesEingeschränkter ZugriffMarkus Erler · https://rechtsanwalt-erler.de/blog/ · 12. März 2023
- 4. Aktuelles zum Thema BaumängelEingeschränkter Zugriffhttps://recht-umschau.de/ · 8. April 2026
- 5. Baurecht Architektenrecht ImmobilientransaktionenEingeschränkter Zugriffhttps://baurecht-anwalt-muenchen.de/blog/ · 18. März 2026
- 6. Baurecht Architektenrecht ImmobilientransaktionenEingeschränkter ZugriffAdminseidenberg · https://baurecht-anwalt-muenchen.de/blog/ · 18. März 2026
- 7. SachverständigerEingeschränkter ZugriffDr. Frank O. Fischer · https://www.otto-schmidt.de/ · 17. April 2026
- 8. WerkmangelEingeschränkter ZugriffDr. Klaus Bacher · https://www.otto-schmidt.de/ · 17. April 2026