§ 1855 BGB - Erklärung der Genehmigung
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1. Januar 2023
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5. Januar 2026
Verkündet am 5. Januar 2026

Fachbeiträge1

  • 1Referentenentwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der NotareEingeschränkter Zugriff
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