Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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4. August 2009
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4. August 2011
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13. Juni 2014
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14. Mai 2024
14. Mai 2024
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen digitaler Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden
- 1.
- angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann,
- 2.
- die in Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen,
- 3.
- den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und
- 4.
- die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.
(2) Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ist nicht anzuwenden, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen wird. Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und Satz 2 ist nicht anzuwenden, wenn zwischen Vertragsparteien, die nicht Verbraucher sind, etwas anderes vereinbart wird.
(3) Weitergehende Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.
Fachbeiträge • 190
- 1. BGH, Urteil vom 09.10.2025 - I ZR 159/24Eingeschränkter ZugriffSebastian Hofauer · www.hofauer.com · 15. Oktober 2026
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- 8. Onlinehandelsrecht & mehrEingeschränkter Zugriffwww.onlinehandelsrecht.com · 2. Mai 2014
Öffentliche Quellen • 15
- 1. 17/13951 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/12637 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der WohnungsvermittlungBundestag Drucksachen · 12. Juni 2013
- 2. 17/13951 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/12637 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der WohnungsvermittlungBundestag Drucksachen · 12. Juni 2013
- 3. 17/13429 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken - Drucksache 17/13057 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. Mai 2013
- 4. 17/12637 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der WohnungsvermittlungBundestag Drucksachen · 6. März 2013
- 5. 18/10822 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 11. Januar 2017
- 6. 19/15250 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. November 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 15. November 2019
- 7. 19/17449 - Antrag: Mit einem Klick - Kündigungsbutton und weitere Verbesserungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucherinnen und VerbraucherBundestag Drucksachen · 2. März 2020
- 8. 19/26915 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für faire VerbraucherverträgeBundestag Drucksachen · 24. Februar 2021