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1. Januar 2004
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18. Juni 2021
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24. Juli 2024
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(1) Kommt zwischen Unternehmer und Betriebsrat ein Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung zustande, so ist dieser schriftlich niederzulegen und vom Unternehmer und Betriebsrat zu unterschreiben; § 77 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. Das Gleiche gilt für eine Einigung über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen (Sozialplan). Der Sozialplan hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung. § 77 Abs. 3 ist auf den Sozialplan nicht anzuwenden.
(2) Kommt ein Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung oder eine Einigung über den Sozialplan nicht zustande, so können der Unternehmer oder der Betriebsrat den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung ersuchen, der Vorstand kann die Aufgabe auf andere Bedienstete der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Erfolgt kein Vermittlungsersuchen oder bleibt der Vermittlungsversuch ergebnislos, so können der Unternehmer oder der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Auf Ersuchen des Vorsitzenden der Einigungsstelle nimmt ein Mitglied des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit oder ein vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit benannter Bediensteter der Bundesagentur für Arbeit an der Verhandlung teil.
(3) Unternehmer und Betriebsrat sollen der Einigungsstelle Vorschläge zur Beilegung der Meinungsverschiedenheiten über den Interessenausgleich und den Sozialplan machen. Die Einigungsstelle hat eine Einigung der Parteien zu versuchen. Kommt eine Einigung zustande, so ist sie schriftlich niederzulegen und von den Parteien und vom Vorsitzenden zu unterschreiben.
(4) Kommt eine Einigung über den Sozialplan nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle über die Aufstellung eines Sozialplans. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
(5) Die Einigungsstelle hat bei ihrer Entscheidung nach Absatz 4 sowohl die sozialen Belange der betroffenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen als auch auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit ihrer Entscheidung für das Unternehmen zu achten. Dabei hat die Einigungsstelle sich im Rahmen billigen Ermessens insbesondere von folgenden Grundsätzen leiten zu lassen:
- 1.
- Sie soll beim Ausgleich oder bei der Milderung wirtschaftlicher Nachteile, insbesondere durch Einkommensminderung, Wegfall von Sonderleistungen oder Verlust von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung, Umzugskosten oder erhöhte Fahrtkosten, Leistungen vorsehen, die in der Regel den Gegebenheiten des Einzelfalles Rechnung tragen.
- 2.
- Sie hat die Aussichten der betroffenen Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. Sie soll Arbeitnehmer von Leistungen ausschließen, die in einem zumutbaren Arbeitsverhältnis im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens oder eines zum Konzern gehörenden Unternehmens weiterbeschäftigt werden können und die Weiterbeschäftigung ablehnen; die mögliche Weiterbeschäftigung an einem anderen Ort begründet für sich allein nicht die Unzumutbarkeit.
- 2a.
- Sie soll insbesondere die im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches vorgesehenen Förderungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit berücksichtigen.
- 3.
- Sie hat bei der Bemessung des Gesamtbetrages der Sozialplanleistungen darauf zu achten, dass der Fortbestand des Unternehmens oder die nach Durchführung der Betriebsänderung verbleibenden Arbeitsplätze nicht gefährdet werden.
Fachbeiträge • 413
- 1. Turboprämien / Rennprämien in SozialplanEingeschränkter ZugriffRa Felser Sofort Kontaktieren · www.felser.de · 17. Mai 2006
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- 6. Ausschluss von Sozialplanabfindung und KlageverzichtsprämieEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 8. Dezember 2015
- 7. In diesen Fällen ist er zuständigEingeschränkter ZugriffChristian Brandenburg · www.arbeitsrecht-benclowitz.de · 7. August 2013
- 8. Beteiligungsrechte bei Betriebsänderungen: Sozialplanpflicht bei bestimmten SchwellenwertenEingeschränkter ZugriffChristian Brandenburg · www.arbeitsrecht-benclowitz.de · 7. August 2013
Öffentliche Quellen • 13
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- 2. 19/28899 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 21. April 2021
- 3. 20/4806 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/3822 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UmwandlungsrichtlinieBundestag Drucksachen · 5. Dezember 2022
- 4. 19/28990 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Riexinger, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/27013 - Massenentlassungen verhindern - Mitbestimmung ausbauenBundestag Drucksachen · 26. April 2021
- 5. 20/3822 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UmwandlungsrichtlinieBundestag Drucksachen · 5. Oktober 2022
- 6. 20/5237 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/3822 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UmwandlungsrichtlinieBundestag Drucksachen · 18. Januar 2023
- 7. 20/9227 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/5405 - Zukunft, mitbestimmt - Demokratie braucht starke betriebliche Mitbestimmung b) zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/5406 - Zukunft, mitbestimmt - Transformation braucht starke betriebliche Mitbestimmung c) zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/5587 - Zukunft, mitbestimmt - Betriebliche Mitbestimmung braucht BetriebsräteBundestag Drucksachen · 9. November 2023
- 8. 20/13689 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/11026 - Zukunft, mitbestimmt - Demokratie braucht starke betriebliche Mitbestimmung b) zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/11027 - Zukunft, mitbestimmt - Transformation braucht starke betriebliche Mitbestimmung c) zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/11028 - Zukunft, mitbestimmt - Betriebliche Mitbestimmung braucht BetriebsräteBundestag Drucksachen · 7. November 2024