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28. Dezember 2010
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29. März 2013
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8. September 2015
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18. Mai 2017
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9. Juni 2017
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1. August 2021
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1. August 2022
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29. Dezember 2025
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Die Bundesnotarkammer hat die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Sie hat insbesondere
- 1.
- in Fragen, welche die Gesamtheit der Notarkammern angehen, die Auffassung der einzelnen Notarkammern zu ermitteln und im Wege gemeinschaftlicher Aussprache die Auffassung der Mehrheit festzustellen;
- 2.
- in allen die Gesamtheit der Notarkammern berührenden Angelegenheiten die Auffassung der Bundesnotarkammer den zuständigen Gerichten und Behörden gegenüber zur Geltung zu bringen;
- 3.
- die Gesamtheit der Notarkammern gegenüber Behörden und Organisationen zu vertreten;
- 4.
- Gutachten zu erstatten, die eine an der Gesetzgebung beteiligte Behörde oder Körperschaft des Bundes oder ein Bundesgericht in Angelegenheiten der Notare anfordert;
- 5.
- durch Beschluss der Generalversammlung Empfehlungen für die von den Notarkammern nach § 67 Absatz 2 zu erlassenden Richtlinien auszusprechen;
- 6.
- Richtlinien für die Ausbildung der Hilfskräfte der Notare aufzustellen;
- 7.
- den Elektronischen Notariatsaktenspeicher (§ 78k) zu führen;
- 8.
- das Notarverzeichnis (§ 78l) zu führen;
- 9.
- die besonderen elektronischen Notarpostfächer (§ 78n) einzurichten;
- 10.
- das Videokommunikationssystem für Urkundstätigkeiten (§ 78p) zu betreiben;
- 11.
- ein Signatursystem bereitzustellen, das das Signieren elektronischer Niederschriften nach § 13a des Beurkundungsgesetzes und die Beglaubigung elektronischer Unterschriften und elektronischer Handzeichen nach § 40b des Beurkundungsgesetzes ermöglicht.
(2) Die Bundesnotarkammer führt
- 1.
- das Zentrale Vorsorgeregister (§ 78a),
- 2.
- das Zentrale Testamentsregister (§ 78c),
- 3.
- das Elektronische Urkundenarchiv (§ 78h).
(3) Die Bundesnotarkammer kann weitere dem Zweck ihrer Errichtung entsprechende Aufgaben wahrnehmen. Sie kann insbesondere
- 1.
- Maßnahmen ergreifen, die der wissenschaftlichen Beratung der Notarkammern und ihrer Mitglieder, der Fortbildung von Notaren, der Aus- und Fortbildung des beruflichen Nachwuchses und der Hilfskräfte der Notare dienen,
- 2.
- Notardaten verwalten und
- 3.
- die elektronische Kommunikation der Notare mit Gerichten, Behörden und sonstigen Dritten sowie die elektronische Aktenführung und die sonstige elektronische Datenverarbeitung der Notare unterstützen.
Fachbeiträge • 12
- 1. Bundesnotarkammer - Aufgaben und RolleEingeschränkter ZugriffTobias Scheidacker · www.hnts.legal · 18. Mai 2026
- 2. Das Zentrale Testamentsregister (ZTR)Eingeschränkter ZugriffChristine Gerlach · www.hans.de · 15. Februar 2012
- 3. Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) – erste kleine Schritte auf dem Weg zu einem digitalen und europäisch vernetzten Gesellschaftsrecht – Special Nr. 352Eingeschränkter ZugriffPeter Schröder · www.pelkapartner.de · 22. Dezember 2021
- 4. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 5. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 6. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 7. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 8. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/9461 - Kleine Anfrage: Vertraulichkeit und Sicherheit der elektronischen Kommunikation im Bereich des NotariatsBundestag Drucksachen · 16. April 2019
- 2. 19/9903 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/9461 - Vertraulichkeit und Sicherheit der elektronischen Kommunikation im Bereich des NotariatsBundestag Drucksachen · 6. Mai 2019
- 3. 19/24445 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und BetreuungsrechtsBundestag Drucksachen · 18. November 2020
- 4. 19/28177 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)Bundestag Drucksachen · 31. März 2021
- 5. 19/26828 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 19. Februar 2021
- 6. 20/11849 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen PräsenzbeurkundungBundestag Drucksachen · 17. Juni 2024
- 7. 21/1505 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen PräsenzbeurkundungBundestag Drucksachen · 8. September 2025