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26. November 2016
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2. Februar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug besonders. In einem höheren Rechtszug ist nicht zu prüfen, ob die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint, wenn der Gegner das Rechtsmittel eingelegt hat.
(2) Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen umfasst alle Vollstreckungshandlungen im Bezirk des Vollstreckungsgerichts einschließlich des Verfahrens auf Abgabe der Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung.
Fachbeiträge • 48
- 1. PKH-Antrag, Rechtsmittelfrist - und der PKH-VordruckEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 20. Mai 2015
- 2. Rückwirkend Prozesskostenhilfe im AdhäsionsverfahrenEingeschränkter ZugriffJoachim Sokolowski · www.sokolowski.org · 2. November 2010
- 3. Revision 5Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 15. August 2019
- 4. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 5. April 2019
- 5. Berufung 4Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 1. August 2019
- 6. Gewährung von PKH im AdhäsionsverfahrenEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 19. Juni 2026
- 7. Wirtschaftliche VerhältnisseEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 18. Juni 2021
- 8. Gewährung von PKH im AdhäsionsverfahrenEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 13. Juni 2026