Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
19. Juli 2024
19. Juli 2024
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen beider Parteien anordnen, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint. Das Gericht kann das persönliche Erscheinen auch als Teilnahme an einer Videoverhandlung nach § 128a gestatten oder anordnen. Ist einer Partei aus wichtigem Grund das persönliche Erscheinen in dem Termin nicht zuzumuten, so sieht das Gericht von der Anordnung ihres persönlichen Erscheinens ab.
(2) Wird das Erscheinen angeordnet, so ist die Partei von Amts wegen zu laden. Die Ladung ist der Partei selbst mitzuteilen, auch wenn sie einen Prozessbevollmächtigten bestellt hat; der Zustellung bedarf die Ladung nicht.
(3) Bleibt die Partei im Termin aus, so kann gegen sie Ordnungsgeld wie gegen einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen festgesetzt werden. Dies gilt nicht, wenn die Partei zur Verhandlung einen Vertreter entsendet, der zur Aufklärung des Tatbestandes in der Lage und zur Abgabe der gebotenen Erklärungen, insbesondere zu einem Vergleichsabschluss, ermächtigt ist. Die Partei ist auf die Folgen ihres Ausbleibens in der Ladung hinzuweisen.
Fachbeiträge • +500
- 1. Was der Hersteller preisgeben mussEingeschränkter ZugriffBernhard Von Boehn · www.von-boehn.de · 23. September 2026
- 2. Parteivernehmung: Voraussetzungen und GrenzenEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-steinwachs.de · 18. September 2026
- 3. Voraussetzungen der Verhängung eines Ordnungsgeldes nach § 141 Abs. 3 ZPO (mit BLDEingeschränkter ZugriffBld Bach Langheid Dallmayr · www.bld.de · 8. Juli 2025
- 4. BAG, Urteil v. 13.12.2023Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 13. Dezember 2023
- 5. Wie verläuft ein Gütetermin im Arbeitsrecht?Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 21. Juli 2024
- 6. OLG Stuttgart: Ordnungsgeld wegen angeblich „nicht informierter“ Anwälte aufgehoben - Zurück zur ZPO und zum BeibringungsgrundsatzEingeschränkter ZugriffArno Lampmann · www.lhr-law.de · 23. Oktober 2025
- 7. Nachweis eines Unfalls durch persönliche Anhörung des KlägersEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hersbruck.de · 18. März 2026
- 8. Scraping SchadensersatzEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 17. April 2025
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/8095 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den FachgerichtsbarkeitenBundestag Drucksachen · 23. August 2023