Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. August 2001
1. August 2001
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1. April 2005
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1. Januar 2018
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1. Juli 2021
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19. Juli 2024
19. Juli 2024
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Die Parteien können die Prozessakten einsehen und sich aus ihnen durch die Geschäftsstelle Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften erteilen lassen.
(2) Dritten kann der Vorstand des Gerichts ohne Einwilligung der Parteien die Einsicht der Akten nur gestatten, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird.
(3) Werden die Prozessakten elektronisch geführt, gewährt die Geschäftsstelle Akteneinsicht durch Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg. Auf besonderen Antrag wird Akteneinsicht durch Einsichtnahme in die Akten in Diensträumen gewährt. Ein Aktenausdruck oder ein Datenträger mit dem Inhalt der Akte wird auf besonders zu begründenden Antrag nur übermittelt, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse darlegt. Stehen der Akteneinsicht in der nach Satz 1 vorgesehenen Form wichtige Gründe entgegen, kann die Akteneinsicht in der nach den Sätzen 2 und 3 vorgesehenen Form auch ohne Antrag gewährt werden. Eine Entscheidung über einen Antrag nach Satz 3 ist nicht anfechtbar.
(4) Durch technische und organisatorische Maßnahmen ist zu gewährleisten, dass im Rahmen der Akteneinsicht Dritte keine Kenntnis vom Akteninhalt nehmen können. Personen, denen Akteneinsicht gewährt wird, dürfen die ihnen überlassenen Akten oder Akteninhalte weder ganz noch teilweise öffentlich verbreiten oder sie Dritten zu verfahrensfremden Zwecken übermitteln oder zugänglich machen.
(5) Die Entwürfe zu Urteilen, Beschlüssen und Verfügungen, die zu ihrer Vorbereitung gelieferten Arbeiten sowie die Dokumente, die Abstimmungen betreffen, werden weder vorgelegt noch abschriftlich mitgeteilt.
Fachbeiträge • 180
- 1. Haben Gläubiger ein Recht auf Akteneinsicht im Insolvenzverfahren?Eingeschränkter ZugriffUwe Willmann · www.uwe-willmann.de · 15. Februar 2012
- 2. Wenn wir wissenschaftlich publizieren…Eingeschränkter ZugriffMake It Simple · www.kuemmerlein.de · 9. Mai 2016
- 3. Die DSGVO als „Super-Anspruchsgrundlage“ für Akteneinsichten aller Art?Eingeschränkter ZugriffDr. Jens Bücking · www.kanzlei.de · 3. November 2022
- 4. Akteneinsicht bei der Zwangsversteigerung: Kein Recht auf Schwärzung persönlicher DatenEingeschränkter ZugriffJurial® Rechtsanwaltskanzlei · www.jurial.de · 1. Juli 2026
- 5. Zum Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Überlassung des in einem Betreuungsverfahren erstellten Jahresberichts im Wege der AmtshilfeEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 5. Juni 2021
- 6. rechtliches Interesse Akteneinsicht Paragraf 299 II ZPOEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 19. Juli 2017
- 7. Rechtsschutz bei Datenweitergabe durch Gerichte erforderlichEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 26. Januar 2015
- 8. Auch bei 51 Abmahnungen und hohen Gegenstandswerten kein RechtsmissbrauchEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 11. Januar 2022
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 20/9043 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem BundesverfassungsgerichtBundestag Drucksachen · 1. November 2023
- 2. 20/8649 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 6. Oktober 2023
- 3. 20/8095 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den FachgerichtsbarkeitenBundestag Drucksachen · 23. August 2023
- 4. 20/14510 - Unterrichtung: Zehnter Familienbericht Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder - Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen mit Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 16. Januar 2025