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18. April 2016
18. April 2016
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1. Dezember 2021
1. Dezember 2021
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber oder nach § 8 des Wettbewerbsregistergesetzes dem Bundeskartellamt nachgewiesen hat, dass es
- 1.
- für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
- 2.
- die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat und
- 3.
- konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
(2) Bei der Bewertung der von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen sind die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens zu berücksichtigen. Die Entscheidung, dass die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend bewertet werden, ist gegenüber dem Unternehmen zu begründen.
Fußnote
(+++ § 125: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)
Öffentliche Quellen • 21
- 1. 13/9340 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberechtsänderungsgesetz - VgRÄG)Bundestag Drucksachen · 3. Dezember 1997
- 2. 13/10876 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberechtsänderungsgesetz - VgRÄG) - Drucksachen 13/9340, 13/10328, 13/10711 -Bundestag Drucksachen · 28. Mai 1998
- 3. 14/7034 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von UnternehmensübernahmenBundestag Drucksachen · 5. Oktober 2001
- 4. 14/4913 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/3432- Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gerichtsvollzieherkostenrechts - GvKostRNeuOG -Bundestag Drucksachen · 6. Dezember 2000
- 5. 14/3432 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gerichtsvollzieherkostenrechts -GvKostRNeuOG-Bundestag Drucksachen · 18. Mai 2000
- 6. 15/3640 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen WettbewerbsbeschränkungenBundestag Drucksachen · 12. August 2004
- 7. 16/10609 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/9559, 16/10070- Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)Bundestag Drucksachen · 15. Oktober 2008
- 8. 16/13424 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 16/12596 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 17. Juni 2009