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18. April 2016
18. April 2016
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit erfordern ein neues Vergabeverfahren. Wesentlich sind Änderungen, die dazu führen, dass sich der öffentliche Auftrag erheblich von dem ursprünglich vergebenen öffentlichen Auftrag unterscheidet. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere vor, wenn
- 1.
- mit der Änderung Bedingungen eingeführt werden, die, wenn sie für das ursprüngliche Vergabeverfahren gegolten hätten,
- a)
- die Zulassung anderer Bewerber oder Bieter ermöglicht hätten,
- b)
- die Annahme eines anderen Angebots ermöglicht hätten oder
- c)
- das Interesse weiterer Teilnehmer am Vergabeverfahren geweckt hätten,
- 2.
- mit der Änderung das wirtschaftliche Gleichgewicht des öffentlichen Auftrags zugunsten des Auftragnehmers in einer Weise verschoben wird, die im ursprünglichen Auftrag nicht vorgesehen war,
- 3.
- mit der Änderung der Umfang des öffentlichen Auftrags erheblich ausgeweitet wird oder
- 4.
- ein neuer Auftragnehmer den Auftragnehmer in anderen als den in Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 vorgesehenen Fällen ersetzt.
(2) Unbeschadet des Absatzes 1 ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn
- 1.
- in den ursprünglichen Vergabeunterlagen klare, genaue und eindeutig formulierte Überprüfungsklauseln oder Optionen vorgesehen sind, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert,
- 2.
- zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers
- a)
- aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und
- b)
- mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre,
- 3.
- die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert oder
- 4.
- ein neuer Auftragnehmer den bisherigen Auftragnehmer ersetzt
- a)
- aufgrund einer Überprüfungsklausel im Sinne von Nummer 1,
- b)
- aufgrund der Tatsache, dass ein anderes Unternehmen, das die ursprünglich festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllt, im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung, wie zum Beispiel durch Übernahme, Zusammenschluss, Erwerb oder Insolvenz, ganz oder teilweise an die Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt, sofern dies keine weiteren wesentlichen Änderungen im Sinne des Absatzes 1 zur Folge hat, oder
- c)
- aufgrund der Tatsache, dass der öffentliche Auftraggeber selbst die Verpflichtungen des Hauptauftragnehmers gegenüber seinen Unterauftragnehmern übernimmt.
(3) Die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist ferner zulässig, wenn sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht ändert und der Wert der Änderung
- 1.
- die jeweiligen Schwellenwerte nach § 106 nicht übersteigt und
- 2.
- bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nicht mehr als 10 Prozent und bei Bauaufträgen nicht mehr als 15 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes beträgt.
(4) Enthält der Vertrag eine Indexierungsklausel, wird für die Wertberechnung gemäß Absatz 2 Satz 2 und 3 sowie gemäß Absatz 3 der höhere Preis als Referenzwert herangezogen.
(5) Änderungen nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sind im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt zu machen.
Fußnote
(+++ § 132: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 16
- 1. 18/6281 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG)Bundestag Drucksachen · 8. Oktober 2015
- 2. 18/7318 - Verordnung: Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO)Bundestag Drucksachen · 20. Januar 2016
- 3. 19/5177 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4709 - Mögliche Konsequenzen aus dem Verkauf der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland UPD an die in der Pharmabranche tätige Careforce-GruppeBundestag Drucksachen · 18. Oktober 2018
- 4. 18/11274 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen AbfällenBundestag Drucksachen · 22. Februar 2017
- 5. 18/11205 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/10186 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG) b) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/8399 - Versorgung durch Heilmittelerbringer stärken - Valide Datengrundlage zur Versorgung und Einkommenssituation von Heilmittelerbringern schaffen c) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/10247 - Versorgung verbessern - Kompetenzen von Heilmittelerbringern ausbauen d) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/10252 - Fairen Wettbewerb in der solidarischen Krankenversicherung ermöglichen - Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleiches vorantreiben e) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/3155 - Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung menschenrechtskonform gestaltenBundestag Drucksachen · 15. Februar 2017
- 6. 18/12760 - Unterrichtung: Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2015/2016 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet und Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 15. Juni 2017
- 7. 19/19932 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/19670 - Externe Beratung der Bundesregierung im Projekt IT-Konsolidierung des BundesBundestag Drucksachen · 15. Juni 2020
- 8. 19/16472 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/15641 - Übersicht der Aufträge der Bundesregierung an externe Dritte in der 19. WahlperiodeBundestag Drucksachen · 14. Januar 2020