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1. Januar 2004
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31. Dezember 2025
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Ein Dienstverhältnis, bei dem der Schuldner der Dienstberechtigte ist, kann vom Insolvenzverwalter und vom anderen Teil ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluß des Rechts zur ordentlichen Kündigung gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. Kündigt der Verwalter, so kann der andere Teil wegen der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses als Insolvenzgläubiger Schadenersatz verlangen.
Fachbeiträge • 21
- 1. Arbeitsrecht: Bestimmtheit der KündigungsfristEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 2. September 2021
- 2. Arbeitsrecht: Bestimmtheit der KündigungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 2. September 2021
- 3. Kündigungsprivileg Insolvenzverwalter gilt in ElternzeitEingeschränkter ZugriffChristian Hausherr · https://www.hausherr-steuerwald.de/blog/ · 10. März 2014
- 4. Hausherr SteuerwaldEingeschränkter Zugriffhttps://www.hausherr-steuerwald.de/blog/ · 4. Juli 2014
- 5. Blogbeiträge zum Thema RechtsprechungEingeschränkter Zugriffhttps://www.hausherr-steuerwald.de/blog/ · 30. November 2020
- 6. Blogbeiträge zum Thema AllgemeinEingeschränkter Zugriffhttps://www.hausherr-steuerwald.de/blog/ · 9. November 2016
- 7. BAG bestätigt Kündigungsrecht des InsolvenzverwaltersEingeschränkter ZugriffChristian Hausherr · https://www.hausherr-steuerwald.de/blog/ · 5. Juni 2014
- 8. § 113 InsO: Kündigung in der Insolvenz - Rechte für ArbeitnehmerEingeschränkter Zugriffhttps://kanzlei-tholl.de/blog/blog.html