(1) Auf Grund der Hochschulprüfung, mit der ein berufsqualifizierender Abschluss erworben wird, kann die Hochschule einen Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung verleihen. Auf Grund der Hochschulprüfung an Fachhochschulen oder in Fachhochschulstudiengängen anderer Hochschulen wird der Diplomgrad mit dem Zusatz "Fachhochschule" ("FH") verliehen. Die Hochschule kann einen Diplomgrad auch auf Grund einer staatlichen Prüfung oder einer kirchlichen Prüfung, mit der ein Hochschulstudium abgeschlossen wird, verleihen. Das Landesrecht kann vorsehen, daß eine Hochschule für den berufsqualifizierenden Abschluß eines Studiums einen Magistergrad verleiht; dies gilt, unbeschadet des § 19, nicht für den Abschluß in einem Fachhochschulstudiengang. Nach näherer Bestimmung des Landesrechts kann eine Hochschule für den berufsqualifizierenden Abschluß eines Studiums auf Grund einer Vereinbarung mit einer ausländischen Hochschule andere als die in den Sätzen 1, 2 und 4 genannten Grade verleihen. Ein Grad nach Satz 5 kann auch zusätzlich zu einem der in den Sätzen 1, 2 und 4 genannten Grade verliehen werden.
(2) Im übrigen bestimmt das Landesrecht, welche Hochschulgrade verliehen werden. Es kann vorsehen, daß die Kunsthochschulen für den berufsqualifizierenden Abschluß eines Studiums andere als die in Absatz 1 genannten Grade verleihen.
Fachbeiträge • 5
- 1. Befristung nach Abschluss der Promotion - BAG 7 AZR 712/14Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 26. Oktober 2016
- 2. Befristung eines Arbeitsvertrags an der Hochschule - BAG 7 AZR 753/08Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 1. Mai 2015
- 3. Jurist" nach dem 1. jur. Staatsexamen – Möglich?Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 20. Mai 2013
- 4. Anspruch auf Verleihung in "Altfällen"?Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 7. August 2013
- 5. Förderung einer ZweitausbildungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 16. November 2012
Öffentliche Quellen • 19
- 1. 11/6892 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. April 1990 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. April 1990
- 2. 12/5905 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Oktober 1993 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 15. Oktober 1993
- 3. 13/8824 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes (HRG)Bundestag Drucksachen · 24. Oktober 1997
- 4. 13/10241 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (19. BAföGÄndG)Bundestag Drucksachen · 30. März 1998
- 5. 13/9070 - Unterrichtung: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes - Drucksache 13/8796 - hier: Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 14. November 1997
- 6. 13/10094 - Unterrichtung: Viertes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes - Drucksachen 13/8796, 13/9070, 13/9351, 13/9822 - hier: Anrufung des VermittlungsausschussesBundestag Drucksachen · 10. März 1998
- 7. 13/9822 - Beschlussempfehlung und Bericht: Viertes Gesetz zur Änderung des HochschulrahmengesetzesBundestag Drucksachen · 9. Februar 1998
- 8. 13/8796 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des HochschulrahmengesetzesBundestag Drucksachen · 20. Oktober 1997