(1) Der öffentliche Auftraggeber kann vorgeben, dass das Zuschlagskriterium „Kosten“ auf der Grundlage der Lebenszykluskosten der Leistung berechnet wird.
(2) Der öffentliche Auftraggeber gibt die Methode zur Berechnung der Lebenszykluskosten und die zur Berechnung vom Unternehmen zu übermittelnden Informationen in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen an. Die Berechnungsmethode kann umfassen
- 1.
- die Anschaffungskosten,
- 2.
- die Nutzungskosten, insbesondere den Verbrauch von Energie und anderen Ressourcen,
- 3.
- die Wartungskosten,
- 4.
- Kosten am Ende der Nutzungsdauer, insbesondere die Abholungs-, Entsorgungs- oder Recyclingkosten, oder
- 5.
- Kosten, die durch die externen Effekte der Umweltbelastung entstehen, die mit der Leistung während ihres Lebenszyklus in Verbindung stehen, sofern ihr Geldwert nach Absatz 3 bestimmt und geprüft werden kann; solche Kosten können Kosten der Emission von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen sowie sonstige Kosten für die Eindämmung des Klimawandels umfassen.
(3) Die Methode zur Berechnung der Kosten, die durch die externen Effekte der Umweltbelastung entstehen, muss folgende Bedingungen erfüllen:
- 1.
- sie beruht auf objektiv nachprüfbaren und nichtdiskriminierenden Kriterien; ist die Methode nicht für die wiederholte oder dauerhafte Anwendung entwickelt worden, darf sie bestimmte Unternehmen weder bevorzugen noch benachteiligen,
- 2.
- sie ist für alle interessierten Beteiligten zugänglich und
- 3.
- die zur Berechnung erforderlichen Informationen lassen sich von Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht im üblichen Maße nachkommen, einschließlich Unternehmen aus Drittstaaten, die dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), geändert durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten sind, mit angemessenem Aufwand bereitstellen.
(4) Sofern eine Methode zur Berechnung der Lebenszykluskosten durch einen Rechtsakt der Europäischen Union verbindlich vorgeschrieben worden ist, hat der öffentliche Auftraggeber diese Methode vorzugeben.
Fachbeiträge • 12
- 1. Der „Public Procurement Act": eine erste EinschätzungEingeschränkter ZugriffChristoph Kins · www.abante.de · 10. September 2026
- 2. Nachhaltigkeit im Vergaberecht: Potenziale und rechtssichere UmsetzungEingeschränkter ZugriffChristian Cordes · www.zirngibl.de · 20. August 2024
- 3. Nachhaltigkeit im Vergaberecht: Potenziale und rechtssichere UmsetzungEingeschränkter ZugriffChristian Cordes · www.zirngibl.de · 20. August 2024
- 4. Einbeziehung von Lebenszykluskosten in Vergabeverfahren: Rechtliche Rahmenbedingungen, Bewertungstools und praktische AnwendungEingeschränkter ZugriffJohannes Woltering · www.twobirds.com · 27. Januar 2025
- 5. Nachhaltigkeit im Vergaberecht: Potenziale und rechtssichere UmsetzungEingeschränkter ZugriffChristian Cordes · www.zirngibl.de · 20. August 2024
- 6. Nachhaltigkeit im Vergaberecht: Potenziale und rechtssichere UmsetzungEingeschränkter ZugriffChristian Cordes · www.zirngibl.de · 20. August 2024
- 7. Nachhaltigkeit im Vergaberecht: Potenziale und rechtssichere UmsetzungEingeschränkter ZugriffChristian Cordes · www.zirngibl.de · 20. August 2024
- 8. Nachhaltigkeit im Vergaberecht: Potenziale und rechtssichere UmsetzungEingeschränkter ZugriffChristian Cordes · www.zirngibl.de · 20. August 2024
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/17399 - Kleine Anfrage: IT-System für Hochbaumaßnahmen des BundesBundestag Drucksachen · 26. Februar 2020
- 2. 19/17960 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/17399 - IT-System für Hochbaumaßnahmen des BundesBundestag Drucksachen · 13. März 2020
- 3. 19/25620 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/24849 - Vergabeverfahren, Schwellenwerte und NachhaltigkeitBundestag Drucksachen · 23. Dezember 2020
- 4. 19/20958 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/20442 - Förderung kurzer LebensmittellieferkettenBundestag Drucksachen · 10. Juli 2020