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5. August 2009
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1. Januar 2021
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1. Juni 2025
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2. Februar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren.
(2) Sind mehrere Gebühren ganz oder teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende Betrag für jede anzurechnende Gebühr gesondert zu ermitteln. Bei Wertgebühren darf der Gesamtbetrag der Anrechnung jedoch denjenigen Anrechnungsbetrag nicht übersteigen, der sich ergeben würde, wenn eine Gebühr anzurechnen wäre, die sich aus dem Gesamtbetrag der betroffenen Wertteile nach dem höchsten für die Anrechnungen einschlägigen Gebührensatz berechnet. Bei Betragsrahmengebühren darf der Gesamtbetrag der Anrechnung den für die Anrechnung bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigen.
(3) Ein Dritter kann sich auf die Anrechnung nur berufen, soweit er den Anspruch auf eine der beiden Gebühren erfüllt hat, wegen eines dieser Ansprüche gegen ihn ein Vollstreckungstitel besteht oder beide Gebühren in demselben Verfahren gegen ihn geltend gemacht werden.
Fachbeiträge • 82
- 1. Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des beigeordneten Rechtsanwalts in "Altfällen"Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 2. November 2010
- 2. Gebührenanrechnung trotz ForderungsabtretungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 30. Dezember 2011
- 3. Schlichtungsstelle der RechtsanwaltschaftEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 15. September 2009
- 4. Kostenfestsetzung und VergütungsanrechnungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 11. September 2009
- 5. Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr - Das Ende der Anrechnungsrechtsprechung des BGHEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 28. April 2009
- 6. Anwaltliches Wahlrecht bei Anrechnung der Geschäftsgebühr: Bindung der StaatskasseEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 22. Juli 2026
- 7. Anwendung des § 15a II RVG auf AltfälleEingeschränkter ZugriffJoachim Sokolowski · www.sokolowski.org · 9. März 2010
- 8. OLG Frankfurt ArchiveEingeschränkter Zugriffwww.sokolowski.org · 24. September 2010