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5. August 2009
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1. Januar 2021
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1. Juni 2025
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2. Februar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren.
(2) Sind mehrere Gebühren ganz oder teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende Betrag für jede anzurechnende Gebühr gesondert zu ermitteln. Bei Wertgebühren darf der Gesamtbetrag der Anrechnung jedoch denjenigen Anrechnungsbetrag nicht übersteigen, der sich ergeben würde, wenn eine Gebühr anzurechnen wäre, die sich aus dem Gesamtbetrag der betroffenen Wertteile nach dem höchsten für die Anrechnungen einschlägigen Gebührensatz berechnet. Bei Betragsrahmengebühren darf der Gesamtbetrag der Anrechnung den für die Anrechnung bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigen.
(3) Ein Dritter kann sich auf die Anrechnung nur berufen, soweit er den Anspruch auf eine der beiden Gebühren erfüllt hat, wegen eines dieser Ansprüche gegen ihn ein Vollstreckungstitel besteht oder beide Gebühren in demselben Verfahren gegen ihn geltend gemacht werden.
Fachbeiträge • 39
- 1. Anrechnung von Einspruchsgebühren im FG-VerfahrenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 14. Juli 2021
- 2. Buchtipp: Fälle und Lösungen zum RVGEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 31. Januar 2023
- 3. Gebührenrecht - Frage des Monats: Wie rechnet man mehrere Gebühren an?Eingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 24. August 2022
- 4. Anrechnung von Einspruchsgebühren im FG-VerfahrenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 14. Juli 2021
- 5. Überblick über die für Verkehrszivilsachen relevanten Änderungen durch das KostBRÄG 2025Eingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 13. September 2025
- 6. Überblick über die für Verkehrszivilsachen relevanten Änderungen durch das KostBRÄG 2025Eingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 13. September 2025
- 7. KanzleimanagementEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/
- 8. KanzleimanagementEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/