5. August 2009
1. Januar 2021
1. Juni 2025
2. Februar 2026
(1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren.
(2) Sind mehrere Gebühren ganz oder teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende Betrag für jede anzurechnende Gebühr gesondert zu ermitteln. Bei Wertgebühren darf der Gesamtbetrag der Anrechnung jedoch denjenigen Anrechnungsbetrag nicht übersteigen, der sich ergeben würde, wenn eine Gebühr anzurechnen wäre, die sich aus dem Gesamtbetrag der betroffenen Wertteile nach dem höchsten für die Anrechnungen einschlägigen Gebührensatz berechnet. Bei Betragsrahmengebühren darf der Gesamtbetrag der Anrechnung den für die Anrechnung bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigen.
(3) Ein Dritter kann sich auf die Anrechnung nur berufen, soweit er den Anspruch auf eine der beiden Gebühren erfüllt hat, wegen eines dieser Ansprüche gegen ihn ein Vollstreckungstitel besteht oder beide Gebühren in demselben Verfahren gegen ihn geltend gemacht werden.
Fachbeiträge • 157
- 1. RVG - aktuelle Entwicklungen + Highlights 2026 / 2027Eingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 1. August 2024
- 2. RVG-Grundlagen Crashkurs / RVG für QuereinsteigerEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 1. August 2024
- 3. Veröffentlichungen - Seite 6 - Frings & HöhneEingeschränkter Zugriffwww.frings-hoehne.de · 27. Juli 2023
- 4. Zivilrecht - Frings & HöhneEingeschränkter Zugriffwww.frings-hoehne.de · 29. September 2026
- 5. Rechtsanwaltsgebühren – RaEingeschränkter Zugriffwww.ra-scheuten.net · 29. April 2009
- 6. BGH zu Anwaltsgebühren bei GegendarstellungenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 10. März 2014
- 7. Gebühren (Einstellungen)Eingeschränkter Zugriffwww.ra-micro.de · 14. August 2026
- 8. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 16/12717 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/11385- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 22. April 2009
- 2. 17/11471 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG)Bundestag Drucksachen · 14. November 2012
- 3. 19/24740 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/23484, 19/24229, 19/24535 Nr. 8 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/23153 - Aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches weiter zurückstellenBundestag Drucksachen · 25. November 2020
- 4. 19/23484 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021)Bundestag Drucksachen · 19. Oktober 2020
- 5. 20/14264 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024