BFH, Entscheidung vom 04.07.2008 - II B 66/07
BFH 4. Juli 2008

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Kläger rügen die eigenständige Feststellung von Steuerhinterziehung durch Finanzbehörden und Steuergerichte mit der Folge der zehnjährigen Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO). Sie behaupten, nur Strafgerichte könnten Steuerhinterziehung feststellen.

Entscheidungsgründe
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, da die Kläger die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 FGO nicht substantiiert darlegen. Die ständige BFH-Rechtsprechung bestätigt die eigenständige Feststellung der Steuerhinterziehung durch Finanzbehörden und Steuergerichte ohne strafgerichtliche Verurteilung. Neue, gewichtige Einwendungen gegen diese Rechtsprechung wurden nicht vorgetragen.

Praxishinweis
Die Feststellung von Steuerhinterziehung im Steuerfestsetzungsverfahren ist unabhängig vom Strafverfahren möglich. Für eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung sind substantiierte, neue Argumente gegen die BFH-Rechtsprechung erforderlich. Ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung im Strafverfahren hindert die steuerliche Feststellung nicht.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Entscheidung vom 04.07.2008 - II B 66/07
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : II B 66/07
    Entscheidungsdatum : 3. Juli 2008

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