BAG, Urteil vom 15.07.2009 - 5 AZR 921/08
BAG 15. Juli 2009

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Revisionskläger, punktbesoldeter Croupier, verlangt die Vergütungsberechnung ohne Kürzung des 75%-igen Troncanteils um Erstattungen für zuvor geleistete Zuschüsse, wenn im selben Monat erneut Zuschüsse erforderlich sind. Streitentscheidend sind die Regelungen in § 4 Abs. 2 ETV 1996 und § 5 Abs. 2 ETV 2005.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird zurückgewiesen. Das Gericht bestätigt, dass die Beklagte Zuschüsse aus dem 75%-igen Troncanteil auch dann entnehmen darf, wenn im laufenden Monat erneut Zuschüsse für Personalaufwendungen anfallen. Die Tarifnormen enthalten keine Einschränkung, die eine solche Entnahme verbietet. Zweck der Regelung ist die Begrenzung der Arbeitgeberaufwendungen und Vermeidung kumulierter Erstattungsansprüche.

Praxishinweis
Die tarifvertragliche Erstattungsregelung erlaubt eine monatliche Rückerstattung von Zuschüssen aus dem Tronc, auch bei wiederholtem Zuschussbedarf im selben Monat. Eine weitergehende Einschränkung zugunsten der Arbeitnehmer ist nicht gegeben, was die Vergütungsabrechnung vereinfacht und Arbeitgeberrisiken mindert.

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  • 1BAG, Urteil vom 16.12.2015, 5 AZR 567/14Eingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 30. Juni 2016

Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 15.07.2009 - 5 AZR 921/08
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 5 AZR 921/08
Entscheidungsdatum : 14. Juli 2009

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