BGH, Urteil vom 21.05.2019 - VI ZR 299/17
LG Köln 26. Oktober 2016
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OLG Köln 12. Juli 2017
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BGH 21. Mai 2019

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin verlangt Schadensersatz gem. § 823 BGB wegen psychischer Gesundheitsverletzungen infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei der Behandlung ihres Ehemannes, der an einer Peritonitis nach Darmperforation verstarb. Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab, die Revision wurde zugelassen.

Entscheidungsgründe
Der BGH bestätigt die Anwendbarkeit der Schockschadensgrundsätze auch bei ärztlichen Behandlungsfehlern. Ein Schadensersatzanspruch der Klägerin scheitert nicht am Schutzzweck der Norm, da die psychische Gesundheitsverletzung pathologisch fassbar ist und eine enge persönliche Beziehung zum Patienten besteht. Die Sache wird zur weiteren Prüfung des Kausalzusammenhangs zurückverwiesen.

Praxishinweis
Schockschäden infolge ärztlicher Behandlungsfehler sind grundsätzlich ersatzfähig wie bei Unfallereignissen. Psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger können Schadensersatzansprüche begründen, sofern sie über das übliche Maß hinausgehen und der Schutzzweck der verletzten Norm dies umfasst.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 21.05.2019 - VI ZR 299/17
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VI ZR 299/17
Entscheidungsdatum : 20. Mai 2019
Amtliche Quelle :

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