BGH, Urteil vom 10.02.2015 - VI ZR 8/14
OLG Köln 3. Dezember 2013
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BGH 10. Februar 2015

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin macht Schadensersatz wegen eines posttraumatischen Belastungssyndroms (PTBS) mit Magersucht geltend, das infolge des Unfalls ihres Sohnes entstanden sein soll. Das OLG Köln hat die Klage teilweise stattgegeben, die Revisionen beider Parteien sind zugelassen.

Entscheidungsgründe
Streitentscheidend sind §§ 7 Abs. 1, 11 Satz 2 StVG, §§ 823, 254, 843, 253 BGB i.V.m. § 3 Nr. 1 PflVG. Das Gericht hebt hervor, dass psychische Schäden nur bei pathologischer Fassung ersatzfähig sind. Ein Zurechnungszusammenhang besteht über 2007 hinaus, da das Unterlassen weiterer Therapie nicht als Mitverschulden anzusehen ist. Die Beweiswürdigung zur PTBS ist unvollständig, insbesondere hinsichtlich der direkten Unfallbeteiligung der Klägerin.

Praxishinweis
Bei psychischen Folgeschäden naher Angehöriger ist auf pathologische Befundbarkeit und unmittelbare Unfallbeteiligung zu achten. Die Schadensminderungspflicht erfordert genaue Feststellungen zur Zumutbarkeit weiterer Behandlung. Unvollständige Beweiswürdigung führt zur Zurückverweisung an das Berufungsgericht.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 10.02.2015 - VI ZR 8/14
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VI ZR 8/14
Entscheidungsdatum : 9. Februar 2015
Amtliche Quelle :

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