BGH, Urteil vom 10.02.2015 - 1 StR 488/14
BGH 10. Februar 2015

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB), Beihilfe zur versuchten Nötigung (§§ 240, 27 StGB), unerlaubten Besitzes erlaubnispflichtiger Munition (§ 52 WaffG) und falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) verurteilt. Er setzte Sprengkörper gegen Angehörige und Geschäftspartner eines Betrugsverdächtigen ein und bezichtigte im Strafverfahren bewusst eine unbeteiligte Person.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt die Verurteilung wegen einheitlicher Nötigung auf, da mehrere eigenständige Nötigungstaten gegen verschiedene Opfer vorliegen. Die falsche Verdächtigung ist rechtsfehlerfrei, da die bewusste Falschbezichtigung einer bis dahin unverdächtigen Person im Strafverfahren den Tatbestand erfüllt. Die Verwendung nicht zugelassener Sprengstoffe begründet den Vorsatz zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion.

Praxishinweis
Bewusst wahrheitswidrige Falschbezichtigungen Dritter im Strafverfahren erfüllen den Tatbestand der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) auch ohne Einschränkung durch Verteidigungsverhalten oder Selbstbelastungsfreiheit. Bei mehreren Nötigungshandlungen gegen verschiedene Opfer ist keine einheitliche Tat anzunehmen. Die Verwendung nicht zugelassener Sprengstoffe kann den Vorsatz für § 308 StGB begründen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 10.02.2015 - 1 StR 488/14
Gericht : BGH
Aktenzeichen : 1 StR 488/14
Entscheidungsdatum : 9. Februar 2015
Amtliche Quelle :

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