BSG, Urteil vom 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R
SG Nürnberg 20. März 2014
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LSG Bayern 14. Januar 2015
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BSG 4. Mai 2016

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Sachverhalt
Der Kläger begehrt die Genehmigung zur Anstellung eines Strahlentherapeuten bei sich als Mitglied einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Die Ablehnung erfolgte wegen Zulassungsbeschränkungen nach Einbeziehung der Strahlentherapeuten in die Bedarfsplanung und eines vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) angeordneten Moratoriums.

Entscheidungsgründe
Die Ablehnung der Anstellungsgenehmigung ist rechtmäßig, da nach § 95 Abs. 9 SGB V und § 19 Abs. 1 Ärzte-ZV Zulassungsbeschränkungen auch für Anstellungen gelten, wenn sie zum Zeitpunkt der Entscheidung bestehen. Die Einbeziehung kleiner Arztgruppen (<1000 Ärzte) in die Bedarfsplanung durch den GBA ist zulässig (§ 101 SGB V). Das Moratorium verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG).

Praxishinweis
Anstellungsgenehmigungen sind der BAG, nicht einzelnen Mitgliedern zu erteilen. Der GBA besitzt einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Bedarfsplanung, auch für kleine Arztgruppen und Übergangsregelungen. Moratorien zur Verhinderung von Zulassungsumgehungen sind verfassungsgemäß und binden Zulassungsausschüsse.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BSG, Urteil vom 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R
Gericht : BSG
Aktenzeichen : B 6 KA 24/15 R
Entscheidungsdatum : 4. Mai 2016
Amtliche Quelle :

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