BFH, Urteil vom 08.07.2025 - XI R 36/23
FG München 18. Oktober 2023
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BFH 8. Juli 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin betreibt ein privates Krankenhaus ohne Zulassung nach § 108 SGB V (a.F.) und rechnete Krankenhausleistungen im Streitjahr 2014 ohne Umsatzsteuer ab. Das Finanzamt erkannte die Steuerfreiheit nicht an, da die Klinikleistungen nicht unter sozial vergleichbaren Bedingungen zu öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern erbracht wurden.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird zurückgewiesen. Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL sind Krankenhausleistungen nur steuerfrei, wenn sie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder unter sozial vergleichbaren Bedingungen erbracht werden. Das Gericht stellt fest, dass die Klägerin zwar leistungsfähig, aber nicht wirtschaftlich im Sinne des § 12 SGB V a.F. arbeitet. Insbesondere sind die höheren Vergütungssätze und die fehlende Kostenübernahme durch die GKV nicht mit den Bedingungen öffentlich-rechtlicher Krankenhäuser vergleichbar.

Praxishinweis
Private Krankenhäuser ohne Zulassung nach § 108 SGB V können sich nur unter strenger Prüfung der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit auf die Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL berufen. Höhere Preise und unzureichende Kostenerstattungen durch die GKV gefährden die Steuerfreiheit.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 08.07.2025 - XI R 36/23
Gericht : BFH
Aktenzeichen : XI R 36/23
Entscheidungsdatum : 7. Juli 2025
Amtliche Quelle :

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