BGH, Beschluss vom 04.12.2025 - I ZB 44/25
LG Bayreuth 24. Januar 2025
>
OLG Bamberg 9. April 2025
>
OLG Bamberg 6. Mai 2025
>
BGH 4. Dezember 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger verlangt von der Beklagten Zahlung von 7.040 EUR aus Verlusten bei Online-Glücksspielen ohne deutsche Lizenz. Das Landgericht verurteilte die Beklagte auf Grundlage bereicherungs- (§ 812, § 134 BGB) und deliktsrechtlicher Ansprüche (§ 823 Abs. 2 BGB, § 284 StGB). Die Berufung der Beklagten wurde als unzulässig verworfen.

Entscheidungsgründe
Der BGH hebt die Verwerfung der Berufung auf, da die Berufungsbegründung beide selbstständigen Anspruchsgrundlagen hinreichend angreift. Die Anforderungen an die Berufungsbegründung (§ 520 Abs. 3 ZPO) wurden vom Berufungsgericht überspannt, was das Recht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) verletzt.

Praxishinweis
Bei mehreren selbstständigen Abweisungsgründen muss die Berufungsbegründung alle tragenden Erwägungen angreifen, andernfalls ist die Berufung unzulässig. Die Rechtsprechung schützt den Zugang zur Berufungsinstanz vor überzogenen formalen Anforderungen.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 04.12.2025 - I ZB 44/25
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : I ZB 44/25
    Entscheidungsdatum : 3. Dezember 2025
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text