BGH, Urteil vom 19.12.2025 - V ZR 15/24
LG Düsseldorf 9. Juni 2022
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OLG Düsseldorf 14. Dezember 2023
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OLG Düsseldorf 16. Januar 2024
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BGH 19. Dezember 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin eines Erbbaurechtsnehmers, der ein Erbbaurecht an einem Grundstück mit grenzüberschreitender Bebauung (Nachbarerbbaurecht) vereinbart hat. Die Beklagte kündigt Zwangsvollstreckung wegen rückständigen Erbbauzinses an. Die Klägerin wehrt sich mit Vollstreckungsabwehrklage.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt die Zulässigkeit des Nachbarerbbaurechts und hält § 1 Abs. 3 ErbbauRG dem nicht entgegen. Die Berufung auf Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 3 ErbbauRG ist nicht treuwidrig, da der sachenrechtliche Typenzwang besondere Schutzbedürfnisse begründet. Das Erbbaurecht ist wirksam bestellt, der Zahlungsanspruch besteht.

Praxishinweis
Nachbarerbbaurechte sind zulässig und können einheitliche Gebäude über Grundstücksgrenzen erfassen. Die Berufung auf Nichtigkeit solcher dinglicher Rechte ist grundsätzlich möglich, wird aber nur in Ausnahmefällen wegen Treu und Glauben versagt. Zwangsvollstreckung aus Erbbaurechtsverträgen bleibt bei wirksamer Bestellung durchsetzbar.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 19.12.2025 - V ZR 15/24
Gericht : BGH
Aktenzeichen : V ZR 15/24
Entscheidungsdatum : 18. Dezember 2025
Amtliche Quelle :

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