BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.01.2022 - 2 BvR 2236/21
LG Bochum 29. März 2021
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BVerfG 23. September 2021
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BVerfG 12. Januar 2022

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Eine Beschwerdeführerin richtet sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts Bochum und stellt Anträge auf einstweilige Anordnung, Wiedereinsetzung, Richterablehnung sowie Besetzungsrüge. Sie rügt Befangenheit und Mitwirkungsausschluss der Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht verwirft das Ablehnungsgesuch als unzulässig (§ 18 BVerfGG) und nimmt die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Ein Mitwirkungsausschluss scheidet mangels Beteiligung oder besonderer Nähe aus. Pauschale Befangenheitsvorwürfe gegen alle Richter sind offensichtlich unbegründet und unzulässig (§ 93b, § 93a BVerfGG).

Praxishinweis
Pauschale Ablehnungsgesuche gegen Richter des BVerfG sind offensichtlich unzulässig und führen zur Verwerfung. Ein Mitwirkungsausschluss erfordert konkrete Anhaltspunkte gemäß § 18 BVerfGG. Verfassungsbeschwerden werden bei fehlender Begründung nicht angenommen, einstweilige Anordnungen damit gegenstandslos.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.01.2022 - 2 BvR 2236/21
    Gericht : BVerfG
    Aktenzeichen : 2 BvR 2236/21
    Entscheidungsdatum : 11. Januar 2022
    Amtliche Quelle :

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