BGH, Urteil vom 02.04.2019 - VI ZR 13/18
LG München I 18. Januar 2017
>
OLG München 21. Dezember 2017
>
BGH 2. April 2019
>
BVerfG 7. April 2022

Stellen Sie eine Frage zur Entscheidung

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger verlangt als Erbe Schadensersatz wegen fortgesetzter künstlicher Ernährung seines demenzkranken Vaters ohne Patientenverfügung. Er rügt fehlende Aufklärung und behauptet, die Sondenernährung habe das leidensbehaftete Weiterleben sinnlos verlängert und materielle Kosten verursacht.

Entscheidungsgründe
Das Gericht verneint einen Schmerzensgeldanspruch gem. § 253 Abs. 2 BGB, da das Weiterleben trotz Leiden kein ersatzfähiger Schaden sei (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 GG). Der Schutzzweck von Aufklärungs- und Behandlungspflichten umfasst nicht die Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch das Weiterleben. Die Revision des Beklagten wird stattgegeben, die des Klägers verworfen.

Praxishinweis
Ein Anspruch auf Schadensersatz für die Verlängerung eines leidensbehafteten Lebens durch lebenserhaltende Maßnahmen besteht nicht. Aufklärungs- und Behandlungspflichten dienen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten, nicht dem Vermögensschutz der Erben. Materielle Folgeschäden sind ohne konkreten Schutzzweckzusammenhang nicht ersatzfähig.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge35

  • 1Universität GreifswaldEingeschränkter Zugriff
    Universität Greifswald · www.rsf.uni-greifswald.de · 12. April 2018

  • 2PatientenverfügungEingeschränkter Zugriff
    Michael Dollmann · www.beck-aktuell.de · 27. Mai 2026

  • 3Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen PersönlichkeitsrechtsEingeschränkter Zugriff
    https://www.anwaltverlag.de/blog/ · 27. Mai 2025

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 02.04.2019 - VI ZR 13/18
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VI ZR 13/18
Entscheidungsdatum : 2. April 2019
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text