BGH, Urteil vom 13.05.2015 - IV ZR 138/14
LG Kiel 5. April 2013
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BGH 13. Mai 2015

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin verlangt Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den Beklagten, der Alleinerbe und Miteigentümer eines Hausgrundstücks ist. Streitpunkt ist die Bewertung des hälftigen Miteigentumsanteils der Erblasserin an dem Grundstück zum Erbfallzeitpunkt.

Entscheidungsgründe
Das Gericht entscheidet unter Bezugnahme auf §§ 2303, 2311 BGB, dass der Wert der nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte dem hälftigen Wert des Gesamtobjekts entspricht, wenn der Alleinerbe bereits Eigentümer der anderen Hälfte ist. Ein Abschlag wegen mangelnder Veräußerbarkeit ist in diesem Fall nicht gerechtfertigt.

Praxishinweis
Bei Pflichtteilsansprüchen an Miteigentumsanteilen an Immobilien ist bei Alleineigentum des Erben der hälftige Gesamtwert anzusetzen. Ein Abschlag wegen Verkaufserschwernissen entfällt, da der Erbe den vollen Verkehrswert realisieren kann. Dies sichert eine sachgerechte Pflichtteilsbewertung.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 13.05.2015 - IV ZR 138/14
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : IV ZR 138/14
    Entscheidungsdatum : 12. Mai 2015
    Amtliche Quelle :

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