BGH, Urteil vom 31.03.2010 - I ZR 34/08
LG Wuppertal 1. Juni 2007
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OLG Düsseldorf 15. Januar 2008
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BGH 31. März 2010

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin nimmt den Beklagten, der gebrauchte Elektroartikel über eBay vertreibt, auf Unterlassung wegen eines Gewährleistungsausschlusses in dessen Angebot vom 23.11.2005 in Anspruch. Die Klägerin erwarb das Produkt als Verbraucher, der Beklagte behauptet, nur an Gewerbetreibende zu verkaufen.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt, dass die Ankündigung eines Gewährleistungsausschlusses eine geschäftliche Handlung i.S. von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG darstellt und der Gewährleistungsausschluss gegen § 475 Abs. 1 Satz 1 BGB verstößt. § 475 Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine Marktverhaltensregelung i.S. von § 4 Nr. 11 UWG. Die Revision führt zur Aufhebung, da das Berufungsgericht die Verjährungseinrede nach § 11 UWG verfahrensfehlerhaft nicht berücksichtigt hat.

Praxishinweis
Gewährleistungsausschlüsse gegenüber Verbrauchern im Internet sind wettbewerbswidrig und können Unterlassungsansprüche begründen. Die Einrede der Verjährung ist sorgfältig zu prüfen und prozessual zu wahren, da sonst die Rechtsdurchsetzung gefährdet ist.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 31.03.2010 - I ZR 34/08
Gericht : BGH
Aktenzeichen : I ZR 34/08
Entscheidungsdatum : 30. März 2010
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text