BGH, Beschluss vom 19.04.2023 - 1 StR 72/23
BGH 19. April 2023

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Revisionskläger wird wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Kindern verurteilt. Ein Tatvorwurf (Oralverkehr in der Badewanne) weicht von der Anklage ab. Die Revision richtet sich gegen die Verurteilung und die Verfahrenseinstellung in diesem Punkt.

Entscheidungsgründe
Das Verfahren wird gemäß §§ 206a Abs. 1, 354 Abs. 1 StPO im abweichenden Tatvorwurf eingestellt, da die Anklage nicht die festgestellte Tat erfasst (fehlende Identität der Tat i.S.v. § 264 StPO). Die übrigen Verurteilungen bleiben rechtsfehlerfrei, da die Tatmerkmale ausreichend individualisiert sind.

Praxishinweis
Bei Serienstraftaten ist auf strikte Übereinstimmung von Anklage und festgestelltem Tatbestand zu achten. Abweichungen, insbesondere bei der Tathandlung, können Verfahrenseinstellungen nach sich ziehen. Die Gesamtstrafe bleibt trotz Teilerfolg der Revision unberührt.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 19.04.2023 - 1 StR 72/23
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : 1 StR 72/23
    Entscheidungsdatum : 18. April 2023
    Amtliche Quelle :

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