BGH, Urteil vom 17.09.2009 - Xa ZR 2/08
LG Düsseldorf 6. April 2006
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OLG Düsseldorf 29. November 2007
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BGH 17. September 2009

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin verlangt von der Beklagten als Spediteur die Einwilligung in die Vernichtung von 107 MP3-Playern wegen Patentverletzung (europäisches Patent 402 973). Die Beklagte hatte die Ware transportiert und nach Zollbeschlagnahme in Besitz genommen. Die Beklagte bestreitet die Patentverletzung mit Nichtwissen.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt das Berufungsurteil auf und verweist zurück. Nach § 140a Abs. 1, § 139 Abs. 1 PatG ist die Beklagte als Spediteur passivlegitimiert, da sie den patentverletzenden Besitz fördert, obwohl sie bei konkreten Anhaltspunkten zur Schutzrechtsverletzung zumutbare Prüf- und Erkundigungspflichten trifft. Ein generelles Prüfungsgebot besteht nicht. Das Bestreiten mit Nichtwissen ist zulässig, da der Spediteur keine prozessuale Informationsbeschaffungspflicht hat (§ 138 ZPO).

Praxishinweis
Spediteure haften als Verletzer, wenn sie trotz Kenntnis oder konkreter Verdachtsmomente patentverletzende Ware befördern und nicht zumutbare Prüfungen einleiten. Die prozessuale Darlegungslast für die technische Beschaffenheit der Ware trifft nicht den Spediteur, der mit Nichtwissen bestreiten darf.

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Fachbeiträge1

  • 1BGH: Prüfungspflicht von Transportunternehmen bei Plagiaten / SchutzrechtsverletzungenEingeschränkter Zugriff
    https://www.dury.de/ · 28. Januar 2010

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 17.09.2009 - Xa ZR 2/08
Gericht : BGH
Aktenzeichen : Xa ZR 2/08
Entscheidungsdatum : 16. September 2009
Amtliche Quelle :

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