BGH, Beschluss vom 27.02.2018 - EnVR 55/16
OLG Düsseldorf 26. Oktober 2016
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BGH 27. Februar 2018

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Beklagte betreibt ein Gasverteilernetz; die Klägerin ist Marktgebietsverantwortliche. Streitgegenstand ist die Festlegung der Bundesnetzagentur zur tagesscharfen Abrechnung von Differenzmengen gemäß GaBi Gas 2.0, insbesondere die Verpflichtung zur monatlichen vorläufigen Abrechnung auf Tagesbasis.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der Festlegung gestützt auf Art. 39 Abs. 4 und Art. 11 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 312/2014 (Netzkodex). Die Anordnung ist geeignet, erforderlich und verhältnismäßig zur Verbesserung der Prognosegenauigkeit. Die Bundesnetzagentur überschreitet ihr Ermessen nicht, und die Regelung verletzt keine unionsrechtlichen Grundsätze oder das Grundrecht auf unternehmerische Freiheit.

Praxishinweis
Die tagesscharfe Abrechnung von Gasdifferenzmengen ist durch die EU-Verordnung gedeckt und stellt keine unverhältnismäßige Belastung dar. Netzbetreiber müssen sich auf eine präzisere Prognose einstellen; eine Vorlage an den EuGH ist nicht erforderlich. Die Festlegung ist auch ohne konkrete Schwellenwerte hinreichend bestimmt.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 27.02.2018 - EnVR 55/16
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : EnVR 55/16
    Entscheidungsdatum : 26. Februar 2018
    Amtliche Quelle :

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