BFH, Urteil vom 28.07.2021 - IX R 25/19
FG Düsseldorf 12. Juli 2019
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BFH 28. Juli 2021

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Streitgegenstand ist die Anerkennung einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer von vermieteten Gebäuden gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG für die Jahre 2009–2013 und 2015. Die Klägerin begehrt höhere AfA-Beträge als vom Finanzamt festgesetzt, gestützt auf ein Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt, dass der Steuerpflichtige jede geeignete Darlegungsmethode zur Schätzung der tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG wählen kann. Ein Bausubstanzgutachten ist nicht zwingend erforderlich. Die vom Sachverständigen angewandte Methode (Sachwertrichtlinie) ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, da sie eine hinreichend sichere Schätzung der Nutzungsdauer ermöglicht.

Praxishinweis
Für die Anerkennung einer verkürzten Nutzungsdauer genügt eine gutachterlich fundierte Schätzung, die technische, wirtschaftliche und rechtliche Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Wahl der Nachweismethode ist flexibel; ein Bausubstanzgutachten ist nicht zwingend, was die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen erleichtert.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 28.07.2021 - IX R 25/19
Gericht : BFH
Aktenzeichen : IX R 25/19
Entscheidungsdatum : 27. Juli 2021
Amtliche Quelle :

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