BAG, Beschluss vom 02.12.2025 - 9 AZB 3/25
LAG Thüringen 27. Januar 2025
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BAG 2. Dezember 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger war als Generalintendant eines Theaters (Eigenbetrieb der Beklagten) mit einem Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB beschäftigt. Streitgegenstand ist die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten im Kündigungsschutzstreit nach außerordentlicher Kündigung.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt die Arbeitnehmereigenschaft des Klägers gemäß § 5 Abs. 1 ArbGG i.V.m. § 611a BGB trotz weitreichender künstlerischer Freiheiten. Wesentlich sind die umfassenden Weisungsrechte des Oberbürgermeisters und die enge Eingliederung in die Betriebsorganisation, die persönliche Abhängigkeit und Fremdbestimmung begründen.

Praxishinweis
Auch Führungskräfte mit künstlerischer Leitungsfunktion können Arbeitnehmer im arbeitsgerichtlichen Sinne sein, wenn Weisungsgebundenheit und Fremdbestimmung vorliegen. Die Kunstfreiheit entbindet nicht von der Prüfung der tatsächlichen Weisungsabhängigkeit und Organisationsbindung.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Beschluss vom 02.12.2025 - 9 AZB 3/25
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 9 AZB 3/25
Entscheidungsdatum : 1. Dezember 2025
Amtliche Quelle :

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