BVerwG, Beschluss vom 11.11.2025 - 1 W-VR 14/25
BVerwG 11. November 2025
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BVerwG 28. Januar 2026

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Antragsteller stellt Befangenheitsanträge gegen mehrere Richter des 1. Wehrdienstsenats wegen angeblicher Parteilichkeit zugunsten des Bundesverteidigungsministeriums. Streitgegenstand sind Versetzungsmaßnahmen und die Verwendung eines Kommentars, der von Angehörigen des Ministeriums verfasst wurde.

Entscheidungsgründe
Die Ablehnungsgesuche werden gemäß § 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 54 Abs. 1 VwGO und § 41 ZPO zurückgewiesen, da keine objektiv zureichenden Anhaltspunkte für Befangenheit vorliegen. Die Zitierung der Literatur, auch von Ministeriumsangehörigen, begründet keine Befangenheit, solange keine willkürliche Rechtsanwendung erkennbar ist. Subjektive Zweifel genügen nicht.

Praxishinweis
Befangenheitsanträge gegen Richter wegen Zitierens von Literatur, auch mit Verbindungen zur Gegenseite, sind nur bei konkreten, glaubhaft gemachten Anhaltspunkten für persönliche Voreingenommenheit erfolgversprechend. Rechtsanwendungsfehler allein rechtfertigen keine Ablehnung.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerwG, Beschluss vom 11.11.2025 - 1 W-VR 14/25
    Gericht : BVerwG
    Aktenzeichen : 1 W-VR 14/25
    Entscheidungsdatum : 10. November 2025
    Amtliche Quelle :

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