BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 31.10.2016 - 1 BvR 871/13
VG München 19. Juli 2012
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VG München 18. Oktober 2012
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VGH Bayern 20. Februar 2013
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VGH Bayern 21. Februar 2013
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VerfGH Bayern 12. Januar 2015
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BVerfG 31. Oktober 2016

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Kläger sind verheiratete Berufstätige mit Hauptwohnsitz außerhalb und Nebenwohnung in der Gemeinde, gegen die Zweitwohnungsteuerbescheide der Städte Freising und München für beruflich genutzte Wohnungen. Streitgegenstand sind die Ausnahmeregelungen in den Zweitwohnungsteuersatzungen (§ 2 Nr. 2 Buchst. c ZwStS F, § 2 Abs. 3 Nr. 3 ZwStS M).

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht hebt die restriktive Auslegung auf, wonach die Ausnahme nur bei überwiegender Nutzung der Nebenwohnung gelte. Die Satzungen sind wortlautgetreu auszulegen, wonach verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb der Gemeinde generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind. Die Ungleichbehandlung gegenüber Ledigen ist durch den besonderen Schutz der Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) gerechtfertigt.

Praxishinweis
Zweitwohnungsteuersatzungen dürfen Ausnahmen für verheiratete Berufstätige nicht durch richterliche Rechtsfortbildung einschränken. Die Befreiung gilt unabhängig vom Nutzungsumfang der Nebenwohnung. Die Entscheidung stärkt den verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe bei kommunalen Aufwandsteuern.

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    Rechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 25. Mai 2017

Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 31.10.2016 - 1 BvR 871/13
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 1 BvR 871/13
Entscheidungsdatum : 30. Oktober 2016
Amtliche Quelle :

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