Version
1. September 2009
1. September 2009
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Schließen die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand aus oder heben sie ihn auf, so tritt Gütertrennung ein, falls sich nicht aus dem Ehevertrag etwas anderes ergibt. Das Gleiche gilt, wenn der Ausgleich des Zugewinns ausgeschlossen oder die Gütergemeinschaft aufgehoben wird.
Fachbeiträge • 8
- 1. Pauschalwert- versus Bedarfswertabfindung: Bewertung aus zivil- und steuerrechtlicher SichtEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 27. Juni 2024
- 2. Scheidungsfolgenvereinbarung mit MusterEingeschränkter ZugriffMurat Kilinc · https://www.anwalt.org/ratgeber · 21. Dezember 2021
- 3. Wirtschaftsdienst VersicherungsvertreterEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 4. Kommentierter Ehevertrag für ÄrzteEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 5. Wirtschaftsdienst VersicherungsvertreterEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 6. Gütertrennung: Definition & RegelungenEingeschränkter ZugriffMurat Kilinc · https://www.anwalt.org/ratgeber · 1. Juli 2022
- 7. I§I Güterstand & Güterrecht in der Ehe I anwalt.orgEingeschränkter ZugriffMurat Kilinc · https://www.anwalt.org/ratgeber · 11. August 2019
- 8. Lukrative Vermögensgestaltungen zwischen Ehepartnern und AngehörigenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 19. Dezember 2013