Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjähren
- 1.
- vorbehaltlich der Nummer 2 in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,
- 2.
- in fünf Jahren bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, und
- 3.
- im Übrigen in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
(2) Die Verjährung beginnt in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 mit der Abnahme.
(3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Unternehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein.
(4) Für das in § 634 bezeichnete Rücktrittsrecht gilt § 218. Der Besteller kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs. 1 die Zahlung der Vergütung insoweit verweigern, als er auf Grund des Rücktritts dazu berechtigt sein würde. Macht er von diesem Recht Gebrauch, kann der Unternehmer vom Vertrag zurücktreten.
(5) Auf das in § 634 bezeichnete Minderungsrecht finden § 218 und Absatz 4 Satz 2 entsprechende Anwendung.
Fachbeiträge • 112
- 1. VerjährungsfristverlängerungEingeschränkter ZugriffMatthias Frost · www.frostlaw.de · 9. November 2017
- 2. Verjährung in der ArchitektenhaftungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 25. März 2011
- 3. Ansprüche gegen Erben ✓ Verjährungsfristen & Haftung 2025Eingeschränkter Zugriffwww.joensson.de · 18. Mai 2026
- 4. Schadensersatzanspruch wegen Mangelfolgeschaden aus allgemeinem Schuldrecht: Beginn des Verjährungsfristlaufs vor Abnahme!Eingeschränkter ZugriffMenold Bezler · www.menoldbezler.de · 17. Februar 2025
- 5. Architekt 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 13. März 2012
- 6. Schadensersatz 14Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 24. Oktober 2011
- 7. Werkvertrag- Mängelrechte des Bestellers nach § 634 BGBEingeschränkter Zugriffwww.anwalt-rustemeier.de · 6. März 2017
- 8. Verspätete Herstellung von WohneigentumEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 3. Mai 2010