Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Mit dem Hauptanspruch verjährt der Anspruch auf die von ihm abhängenden Nebenleistungen, auch wenn die für diesen Anspruch geltende besondere Verjährung noch nicht eingetreten ist.
Fachbeiträge • 4
- 1. Versicherung und Recht kompaktEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 2. Forderungsmanagement professionellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 3. Forderungsmanagement professionellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 4. Versicherung und Recht kompaktEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va