BGH, Urteil vom 24.04.2012 - XI ZR 96/11
AG Düsseldorf 6. April 2010
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LG Düsseldorf 19. Januar 2011
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BGH 24. April 2012

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger verlangt von der Beklagten Rückzahlung von 5.000 EUR, die im Online-Banking durch eine Überweisung auf ein fremdes Konto abging. Er hatte im Rahmen eines Pharming-Angriffs trotz ausdrücklichen Warnhinweises zehn TAN gleichzeitig eingegeben. Die Beklagte verweigert die Rückzahlung mit Verweis auf Sorgfaltspflichtverletzung.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird zurückgewiesen. Das Gericht bestätigt einen Schadensersatzanspruch der Beklagten gem. § 280 Abs. 1 BGB wegen fahrlässiger Verletzung der Geheimhaltungspflicht nach Nr. 8 der AGB. Die gleichzeitige Eingabe von zehn TAN trotz Warnhinweis stellt einfache Fahrlässigkeit dar. Eine Mitverschuldensminderung der Bank nach § 254 BGB wird verneint, ebenso eine Warnpflicht der Bank.

Praxishinweis
Bankkunden haften bei Pharming-Angriffen für Schäden, wenn sie trotz klarer Warnhinweise mehrere TAN gleichzeitig eingeben. Banken sind nicht verpflichtet, Transaktionen ohne konkrete Verdachtsmomente gesondert zu überwachen oder zu warnen. Die Haftung des Kunden bemisst sich vor dem 1.11.2009 nach einfacher Fahrlässigkeit (§ 276 BGB).

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 24.04.2012 - XI ZR 96/11
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XI ZR 96/11
Entscheidungsdatum : 23. April 2012
Amtliche Quelle :

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