BAG, Urteil vom 22.03.2017 - 10 AZR 448/15
ArbG Rheine 27. November 2014
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LAG Hamm 5. Juni 2015
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BAG 22. März 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin verlangt Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot aus dem Arbeitsvertrag. Die Beklagte verweigert die Zahlung mit der Begründung, das Wettbewerbsverbot enthalte keine Karenzentschädigung und sei daher nichtig. Das Arbeitsverhältnis endete zum 31.12.2013.

Entscheidungsgründe
Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot ist gemäß §§ 74 Abs. 2, 74a HGB mangels Zusage einer Karenzentschädigung nichtig. Eine salvatorische Klausel im Vertrag kann die Nichtigkeit nicht heilen, da sie keine klare Entschädigungszusage enthält. Die Klage ist daher unbegründet und abzuweisen.

Praxishinweis
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote müssen zwingend eine Karenzentschädigung in gesetzlicher Mindesthöhe vorsehen und schriftlich fixiert sein. Salvatorische Klauseln ersetzen keine fehlende Entschädigungszusage. Fehlt diese, besteht kein Anspruch auf Karenzentschädigung und das Wettbewerbsverbot ist nichtig.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 22.03.2017 - 10 AZR 448/15
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 10 AZR 448/15
Entscheidungsdatum : 21. März 2017
Amtliche Quelle :

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