BAG, Beschluss vom 07.02.2024 - 7 ABR 8/23
ArbG Düsseldorf 17. November 2021
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LAG Düsseldorf 24. November 2022
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BAG 7. Februar 2024

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Sachverhalt
Die Personalvertretung eines Luftfahrtunternehmens verlangt von der Arbeitgeberin die Freistellung von Übernachtungs- und Verpflegungskosten für die Teilnahme zweier Mitglieder an einer Präsenzschulung. Die Arbeitgeberin verweist auf kostengünstigere ortsnahe Seminare oder ein Webinar. Die PV wählt ein Präsenzseminar in Potsdam.

Entscheidungsgründe
Die Arbeitgeberin ist nach § 1 Abs. 3 TV PV i.V.m. §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG zur Kostentragung verpflichtet. Die Entscheidung über Schulungsformat und -ort unterliegt dem Beurteilungsspielraum der Personalvertretung, der auch qualitative Unterschiede zwischen Präsenz- und Online-Formaten umfasst. Die Mehrkosten sind verhältnismäßig und die PV durfte die Präsenzschulung bevorzugen.

Praxishinweis
Bei tarifvertraglich errichteten Personalvertretungen gilt das BetrVG für Kosten und Schulungen. Arbeitgeber müssen auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten tragen, wenn die Personalvertretung im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums Präsenzformate gegenüber Webinaren bevorzugt und die Kosten verhältnismäßig sind.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Beschluss vom 07.02.2024 - 7 ABR 8/23
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 7 ABR 8/23
Entscheidungsdatum : 7. Februar 2024
Amtliche Quelle :

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