BGH, Urteil vom 25.11.2025 - VI ZR 165/23
BGH 25. November 2025
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BGH 10. März 2026

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin verlangt Schadensersatz wegen mangelhafter Aufklärung vor einer neurochirurgischen Operation. Die Beklagte klärte erst am Vorabend auf, die Einwilligung sei daher unwirksam. Die Beklagte berief sich auf hypothetische Einwilligung und rechtmäßiges Alternativverhalten.

Entscheidungsgründe
Entscheidend sind §§ 630d, 630e, 630h BGB. Die hypothetische Einwilligung bezieht sich auf die tatsächlich durchgeführte Maßnahme, nicht auf eine spätere Operation. Das Berufungsgericht verkennt dies und nimmt fälschlich eine Einwilligung in einen späteren Eingriff an. Die Beweislast für rechtmäßiges Alternativverhalten liegt bei der Beklagten.

Praxishinweis
Bei unzureichender Aufklärung ist die hypothetische Einwilligung streng auf die konkret durchgeführte Maßnahme zu beziehen. Ein Verweis auf spätere Eingriffe genügt nicht. Behandler müssen den hypothetischen Kausalverlauf beweisen, um Haftung auszuschließen.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 25.11.2025 - VI ZR 165/23
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : VI ZR 165/23
    Entscheidungsdatum : 24. November 2025
    Amtliche Quelle :

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