BGH, Urteil vom 20.12.2022 - VI ZR 375/21
OLG Bremen 25. November 2021
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BGH 20. Dezember 2022

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger verlangt Schadensersatz wegen fehlerhafter Operation und unzureichender Aufklärung. Er wurde am 1.11.2013 über Risiken aufgeklärt und erteilte unmittelbar danach Einwilligung. Die Operation erfolgte am 4.11.2013. Das Berufungsgericht verneinte die Wirksamkeit der Einwilligung wegen fehlender Bedenkzeit.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt das Berufungsurteil auf. § 630e Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB verlangt keine Sperrfrist zwischen Aufklärung und Einwilligung, sondern nur rechtzeitige Aufklärung zur Ermöglichung einer wohlüberlegten Entscheidung. Die Einwilligung kann sofort erfolgen, sofern der Patient keine Bedenkzeit verlangt oder erkennbare Anhaltspunkte für Entscheidungsbedarf vorliegen. Zudem ist die Einwilligung keine Willenserklärung, sondern eine Gestattung, die auch konkludent durch Verhalten (z.B. stationäre Aufnahme) erteilt werden kann.

Praxishinweis
Für die Wirksamkeit der Einwilligung genügt eine ordnungsgemäße, rechtzeitige Aufklärung ohne zwingende Bedenkzeit. Patienten müssen Bedenkzeit aktiv einfordern; sonst kann sofortige Einwilligung angenommen werden. Konkludente Einwilligung ist möglich, wenn der Patient sich der Behandlung unterzieht. Dies entlastet Behandler von starren Fristvorgaben.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 20.12.2022 - VI ZR 375/21
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VI ZR 375/21
Entscheidungsdatum : 19. Dezember 2022
Amtliche Quelle :

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